|
1
|
Allgemeines
|
|
1.1
|
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit die
Vertragspartner nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
|
|
1.2
|
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an.
|
|
|
|
|
2
|
Preise und Zahlungen
|
|
2.1
|
Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Mehrwertsteuer.
|
|
2.2
|
Kosten für Verpackung und Versand stellen wir gesondert in Rechnung.
|
|
2.3
|
Unsere Angebote sind freibleibend und haben höchstens 4 Wochen
Gültigkeit. Wir behalten uns vor, bestätigte Preise zu verändern, falls in
dem Angebotszeitraum eine Preisänderung stattfand.
|
|
2.4
|
Unsere Rechnungen sind zahlbar:
Bei Neukunden per Nachnahme oder Vorrauskasse.Ansonsten auf Rechnung zahlbar
sofort netto ohne Abzug.
|
|
2.5
|
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir ab
dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) und erheben Mahngebühren in
Höhe des Bearbeitungsaufwandes.
|
|
2.6
|
Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein
Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche des Bestellers
unbestritten sind oder ein sich gegen uns richtender rechtskräftiger
Vollstreckungsbescheid vorliegt.
|
|
|
|
|
3
|
Aufträge
|
|
3.1
|
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% (mindestens 1 Stück),
beziehungsweise nutzenabhängige Lieferung, der bestellten Menge sind
branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder
Annahmeverweigerungen.
|
|
3.2
|
Bei Nutzenlieferungen sind standardmäßig 15% markierte Schlechtteile
je Nutzen zulässig.
|
|
3.3
|
Abruf- oder Rahmenaufträge müssen innerhalb eines Kalenderjahres
abgenommen werden.
|
|
3.4
|
Falls bei Aufträgen bereits Material vorbereitet, oder von uns
bestellt wurde, und der Auftrag von Ihnen annulliert wird, werden die bereits
angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
|
|
|
|
|
4
|
Korrekturabzüge Freigabemuster
|
|
4.1
|
Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und
Mustern entbindet uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.
|
|
4.2
|
Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder
durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind, wird keine
Verantwortung übernommen.
|
|
|
|
|
5
|
Werkzeuge und Vorrichtungen
|
|
5.1
|
Werkzeuge, Vorrichtungen und Druckeinrichtungen werden nur mit
Kostenanteilen berechnet. Sie bleiben unser Eigentum.
|
|
|
|
|
6
|
Lieferzeiten
|
|
6.1
|
Die Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben, sie sind
jedoch unverbindlich.
|
|
6.2
|
Die Lieferzeit beginnt erst mit Eingang aller Unterlagen, die für die
Ausführung des Auftrages notwendig sind. Der angefangene Arbeitstag zählt nur
dann mit, wenn uns alle Unterlagen vollständig bis spätestens 8.00 Uhr
vorliegen.
|
|
6.3
|
Die von uns in Aussicht gestellten Liefertermine sind die Zeitpunkte,
zu denen die Ware unser Haus verlässt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen durch
die Deutsche Bundespost, Paketdienste, Kurierdienste, Speditionen und anderen
Waren- Beförderungsdiensten.
|
|
6.4
|
Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren durch
Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich
erschwert, gleichgültig, ob die Umstände in unserem Werk oder bei unserem
Vorlieferanten eintreten (z.B. höhere Gewalt, Betriebs- oder
Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte, nicht frist- oder
ordnungsgemäße Belieferung durch unseren Vorlieferanten usw.), so sind wir
für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht
befreit.
|
|
6.5
|
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter
Lieferung sind ausgeschlossen.
|
|
6.6
|
Nimmt der Besteller trotz unserer angemessenen Fristsetzung die
verkauften Waren ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt, durch
einfache, schriftliche Mitteilung uns hinsichtlich des nicht abgenommenen
Teils und ohne gerichtliche Mitwirkung von dem Vertrag loszusagen und von dem
Besteller Ersatz für den durch die Nichterfüllung erlittenen Schaden zu
verlangen. Der Schadensersatz beträgt mindestens 15% des Verkaufspreises
zuzüglich der uns entstandenen Material- und Verwaltungskosten.
|
|
6.7
|
Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den
Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.
|
|
|
|
|
7
|
Gefahrenübergang
|
|
7.1
|
Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware (oder Teile
davon) unser Werk verlässt.
|
|
|
|
|
8
|
Eigentumsvorbehalt
|
|
8.1
|
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer
Forderungen aus sämtlichen Lieferungen einschließlich etwaiger
Schadensersatzforderungen unser Eigentum. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen
Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet werden.
|
|
8.2
|
Wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Kaufpreisforderungen
weiterveräußert, so tritt an die Stelle der Ware durch Vorausabtretung die
Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf oder im Falle der Verbindung,
Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten
Waren, ohne dass es einer ausdrücklichen Abtretung der Forderung bedarf. Der
Besteller hat uns vor der Veräußerung sofort zu benachrichtigen und den
Drittbewerber anzuweisen, insoweit Zahlungen direkt an uns zu leisten. Erhält
der Besteller abweichend hierzu vom Drittbewerber dennoch seine Forderungen
bezahlt, so nimmt er diese Zahlung für uns treuhänderisch im Sinne der
Untreuevorschrift des Strafgesetzbuches entgegen und ist verpflichtet, den
entgegengenommenen Betrag sofort an uns weiterzuleiten.
|
|
8.3
|
Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur
Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige
Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.
|
|
|
|
|
9
|
Gewährleistung
|
|
9.1
|
Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb
von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich
anzuzeigen. 'Cosmetic defects' (z. B. kleine Mängel an Material, Oberfläche
oder Farbe), die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, geben kein
Recht zur Beanstandung.
|
|
9.2
|
Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die
gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung
der gelieferten Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende
Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Besteller hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des
Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden
irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder
mittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf die Erstattung
der Kosten, die durch eine Weiterverarbeitung entstanden sind,
wie z.B. Bauteile, Bestückung, Test, Fehlersuche oder Schäden an weiteren
Modulen oder Geräten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
|
|
9.3
|
Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur
teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige
Zustimmung.
|
|
|
|
|
10
|
Rücktritt
|
|
10.1
|
Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall gerät,
insbesondere über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das
Konkursverfahren eröffnet wird.
|
|
10.2
|
Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen uns keine
Schadensersatzansprüche zu.
|
|
|
|
|
11
|
Erfüllungsort und Gerichtsstand
|
|
11.1
|
Erfüllungsort ist Bad Honnef.
|
|
11.2
|
Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm
zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für Bad Honnef zuständige
Amtsgericht. Das gilt auch für Scheckklagen.
|
|
11.3
|
Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem für den Besteller
zuständigen inländischen oder ausländischen ordentlichen Gerichts zu erheben.
|
|
|
|
|
12
|
Anwendbares Recht
|
|
12.1
|
Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
|